Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) des Bundes, welche am 01.01.04 in Kraft getreten ist, verlangt eine periodische Wartungspflicht für kältetechnische Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittelinhalt. Wir stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.
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Verordnung
Wärmepumpen und ChemRRV |